Abrechnung überbrückungshilfe steuerberater

    abrechnung überbrückungshilfe steuerberater

Sie schließen die Überbrückungshilfe-Verfahren ab – denn bisher waren alle Hilfen nur vorbehaltlich der Schlussabrechnungen gewährt worden. Hier können Sie argumentieren, dass eine erneute Vorlage entbehrlich war und daher keine Mitwirkungspflichtverletzung vorliegt. Zudem ist zu prüfen, ob Informationen (wie Registerauszüge) für die Bewilligungsstelle auch selbst zu ermitteln waren.

Ein Praxisbeispiel: Bei einem Einzelhändler forderte die Bewilligungsstelle Mietverträge an, obwohl diese bereits in dem ursprünglichen Antragsverfahren eingereicht worden waren.

Wurde jedoch nie ordnungsgemäß zur Nachreichung aufgefordert oder ist die Zustellung strittig, fehlt die rechtliche Grundlage. B. „verbundene Unternehmen“, nicht coronabedingte Umsatzrückgänge, unplausible Fixkosten oder Fehler in der Schlussabrechnung.

Dieser Beitrag fasst zentrale rechtliche Schwachstellen der Bescheide zusammen und zeigt, wie Steuerberaterinnen und Steuerberater Betroffene fundiert beraten und vor unberechtigten Forderungen schützen können.

Unternehmensverbund: Wann wirklich ein Verbund vorliegt

Ein zentraler Rückforderungsgrund ist die angebliche Zugehörigkeit zu einem verbundenen Unternehmen im Sinne von § 15 AktG.

Das Europarecht geht dem deutschen Recht vor.

  • Das gilt insbesondere in familiären Strukturen. Und dann gibt es auf einmal, ohne weitere Ankündigung, eine Ablehnung mit pauschaler, oberflächlicher Begründung. Die IHK für München und Oberbayern reicht die familiäre Verbindung, um einen Unternehmensverbund anzunehmen, Förderung abzulehnen bzw.

    Unterlässt die Behörde die sachlich notwendige Aufklärung, liegt ein Verfahrensfehler vor. Steuerberater sollten hier gezielt prüfen, ob tatsächlich eine Verbundstruktur im Sinne der einschlägigen Rechtsprechung bestand und ob die Begründung des Bescheids nachvollziehbar dokumentiert ist.

    Umsatzrückgang coronabedingt?

    Das ist ein Systembruch im deutschen Recht, insbesondere im Verhältnis zum Steuerrecht.

  • Bei dem coronabedingten Umsatzeinbruch ist nicht nur anhand der Richtlinien zu argumentieren, sondern auch mit dem verwaltungsrechtlichen Aspekt der Darlegungslast. Das sollten Steuerberater*innen bei der Beratung ihrer Mandanten berücksichtigen.

    Es gilt dann also, in Widerspruchs- und Klageverfahren in der Begründung des Rechtsbehelfs darauf hinzuweisen, dass auch materiell die Fördervoraussetzungen gegeben sind.

    Weder sagt das die europarechtliche Begriffsbestimmung aus, noch hat sich die Europäische Kommission je so geäußert.

    Überbrückungshilfen: Viele rechtswidrige Ablehnungen vor den Schlussabrechnungen

    25.05.2023 | Fachartikel

    Von RA Dennis Hillemann, Fachanwalt für Verwaltungsrecht und RAin Tanja Ehls

    Viele Steuerberater*innen erreichen derzeit Ablehnungen auf offene Anträge auf Überbrückungshilfen.

    Fehlanzeige. Die Flut an plötzlichen Ablehnungen hat einen einfachen Hintergrund: Die Schlussabrechnungen stehen an. Material- oder Lieferengpässe würden nicht ausreichen, saisonale oder dem Geschäftsmodell inhärente Schwankungen würden nicht gefördert werden. Dies lässt sich den FAQ nicht entnehmen. Gerade bei der Frage der Umsatzabgrenzung oder anrechenbaren Kosten ist die Fassung zum Zeitpunkt der Antragstellung ausschlaggebend.

    Reagieren Sie nicht auf Anfragen der Bewilligungsstelle, kann dies gravierende Folgen haben, da Ihr Handeln – oder Nichthandeln – den antragstellenden Unternehmen voll zugerechnet wird.

    Risiken für Steuerberater: Von Haftung bis Reputationsschaden

    Die Konsequenzen einer unterstellten mangelnden Mitwirkung sind weitreichend. Mit den Schlussabrechnungen erfolgt die tatsächliche, letztverbindliche Festsetzung der Überbrückungshilfe.

    Voraussetzung für die Einreichung der Schlussabrechnungen ist jedoch das Vorhanden eines (teilweise positiven) Bescheides.

    Die Schlussabrechnungen für die November- und Dezemberhilfe sowie die Programme der Überbrückungshilfe I bis IV müssen bis zum 30.6.2023 eingereicht werden. Aufgrund der Formulierungen ist den meisten Fällen erkennbar, ob dem Bescheid pauschale Behauptungen oder individuelle Einschätzungen zugrunde liegen.

    Nachträglich geänderte FAQ: Vertrauen muss geschützt werden

    Bescheide, die sich auf später geänderte FAQ-Versionen stützen, verletzen das Vertrauen in die damaligen Antragsgrundlagen.

    Allerdings findet sich eine entsprechende Ausführung dazu lediglich in den FAQ zu den einzelnen Überbrückungshilfen. Wir empfehlen, diesen Anspruch stets geltend zu machen, um die individuellen Chancen zu erhöhen.

    Praxistipps für Steuerberaterinnen und Steuerberater

    • Bescheide systematisch prüfen, insbesondere mit Blick auf FAQ-Stand, Anhörung und Ermessensausübung.
    • Fristen beachten: Einmonatige Klage- oder Widerspruchsfristen unbedingt einhalten.
    • Individuelle Branchensituation dokumentieren, um coronabedingte Einflüsse nachzuweisen.
    • Gegebenenfalls Offenlegung interner Bewertungsgrundlagen beantragen.

     

    Fazit

    Die aktuelle Rückforderungswelle ist in vielen Fällen rechtlich angreifbar.

    Der Vorwurf mangelnder Mitwirkung kann existenzbedrohende Folgen für Ihre Mandanten haben – und in der Konsequenz erhebliche Haftungsrisiken für Sie selbst.

    Reagieren Sie daher proaktiv auf Nachfragen der Bewilligungsstellen und dokumentieren Sie Ihre Mitwirkungshandlungen lückenlos. Oft werden in den automatisch generierten Bescheiden aber genau solche starren Einschätzungen zugrunde gelegt.

    Hier gibt es nur Klagemöglichkeiten, um die Bestandskraft der Bescheide zu verhindern.

    Klage: Der Weg zum Verwaltungsgericht

    Wird der Widerspruch zurückgewiesen oder ist dieser in dem Bundesland nicht statthaft, bleibt die Klage vor dem Verwaltungsgericht. Offenbar werden manche Bescheide ohne jegliche Qualitätskontrolle versandt.

  • Wenn Ihre Mandanten daher von ähnlichen Fällen betroffen sind, liegt es wahrscheinlich nicht an Ihrer Arbeit als "prüfender Dritter".

    Besonders im Fokus stehen Überbrückungshilfen II, III und III Plus. In den FAQ zu den Schlussabrechnungen fehlen entsprechende Ausführungen.

    Einige Bewilligungsstellen vertreten nach unseren Informationen die Auffassung, dass die Steuerberaterkosten vor dem Einreichen der Schlussabrechnung in Rechnung gestellt werden und auch vom Mandanten bezahlt worden sein müssen.

    Die Autoren haben mehrere Bescheide – zum Beispiel von der Bezirksregierung Arnsberg -, in denen es an einer rechtlichen Begründung völlig fehlt. Hierbei ist es für Steuerberater*innen wichtig sich klarzumachen, dass es sich bei den Widerspruchs- und Klageverfahren um Verwaltungsverfahren handelt, die sich von den Verfahren bei der Finanzverwaltung bzw.

    Sie können die Erfolgsaussichten von Rechtsbehelfen realistisch einschätzen und eine optimale Verteidigungsstrategie entwickeln.

    Auf diese Weise lassen sich Haftungsrisiken minimieren und die Interessen Ihrer Mandanten bestmöglich wahren – ein entscheidender Beitrag zur langfristigen Mandantenbindung in herausfordernden Zeiten.

    Weitere Beiträge aus dieser Serie:


    Schlagworte zum Thema:  Coronavirus , Mitwirkung

    Rückforderungen von Corona-Hilfen: Wie Steuerberater ihre Mandanten jetzt effektiv unterstützen können

    Seit Anfang 2025 sehen sich viele Unternehmen mit neuen Rückforderungsbescheiden zu Corona-Hilfen konfrontiert.

    In vielen Branchen machten unserer Erfahrung nach gesetzlichen Einschränkungen reguläre Auftragsbearbeitung unmöglich. Im Verwaltungsverfahrensrecht ist es möglich, dass solche Mängel der Sachverhaltsaufklärung und der Begründung noch im Verfahren durch die Behörde geheilt werden. Diese Geschäfte sind zig Kilometer voneinander entfernt, stehen im Wettbewerb, unterhalten keine Leistungsbeziehungen.

    Es ist wichtig, an den Richtlinien, den Dokumenten, auf die diese verweisen (zum Beispiel auch Dokumente der KfW oder der Europäischen Kommission) und häufig auch anhand des übergeordneten Rechts, zum Beispiel des Europarechts oder des deutschen Verfassungsrechts, zu argumentieren. Prüfen Sie regelmäßig auch Spam-Ordner und alternative Kontaktwege.

  • Dokumentation aller Kommunikation: Führen Sie ein lückenloses Protokoll über sämtliche Kontakte mit Bewilligungsstellen.