Die Grundbuchkosten sind dabei in die Kosten für den Notar (1-2 %) und die Grundbuchkosten (0,5 %) eingeteilt. Keine Grundbuchkosten fallen hingegen bei einem Eigentumsübertrag im Rahmen eines Erbfalls innerhalb der Familie an.
Üblicherweise stellt der Notar Ihnen die Grundbuchkosten in Rechnung, da er die Grundbucheintragung veranlasst.
Sie erlaubt es der Bank, bei der entsprechenden Immobilie eine Zwangsversteigerung durchzuführen, wenn der Darlehensnehmer seiner Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommt.
Möchten Sie eine Grundschuld eintragen lassen, müssen einige Schritte durchlaufen werden. Stehen Sie kurz vor einem Haus- oder Grundstückskauf, wählen Sie im Rechner den Menüpunkt “Kauf einer Immobilie” aus.
Diese betragen zwischen 3 und 6 % des Kaufpreises zuzüglich Mehrwertsteuer. Diese wird an das Grundbuchamt weitergeleitet, welches schließlich die Eintragung vornimmt. In erster Linie sichert der Notar den reibungslosen Ablauf des Grundbucheintrags und damit eine solide Grundlage für Ihren Immobilienkauf.
Der Rechner für die Grundbuchkosten bietet Ihnen eine klare Kostenaufstellung der Notarkosten, die im Rahmen einer Grundschuldbestellung anfallen.
Dabei steht der Schutz Ihrer Immobilie stets im Vordergrund.
Im Rahmen eines Grundstückskaufs kann es vorkommen, dass Sie eine Vollmacht zur Belastung benötigen. Diese entspricht in den meisten Fällen dem Baukredit, kann aber zum Beispiel von der Bank auch höher verlangt werden.
Des Weiteren können Sie bei einer Umschuldung viel Geld mit einer Grundschuldabtretung sparen, da nicht extra Gebühren für die Löschung und Neueintragung der Grundschuld anfallen.
Die neue Eintragung ins Grundbuch kostet 1,5 bis 2,5 % des Kaufpreises Ihrer Immobilie. Dies ist zum Beispiel der Fall, wenn die Immobilie im Rahmen einer Zwangsversteigerung veräußert wird oder ein früherer Übergabetermin als vertraglich vereinbart stattfinden soll.
Eine Rangbestätigung wird vom Notar für den Kreditgeber ausgestellt.
In der Übersicht sehen Sie die Notar- und Grundbuchkosten noch einmal detailliert dargestellt. Die Kosten für den Notar variieren in Abhängigkeit vom Kaufpreis und weiteren Angaben, weshalb eine genaue Betrachtung essenziell ist. Mit dieser wird die Grundschuldbestellung erst möglich.
Die Bank erhält das Recht an der jeweiligen Immobilie. Sie setzen sich aus verschiedenen Posten zusammen und fallen sowohl für den Notar als auch für das Grundbuchamt an. Hierzu bieten wir Ihnen die Möglichkeit, mit dem Notarkostenrechner die entstehenden Notarkosten zu kalkulieren.
Dies beinhaltet die Abtretung, die Berechnung der Belastung sowie anderer relevanter Inhalte.
Vertrauen Sie auf meinen umfassenden Service als Ihr Notar in Bochum.
Beim Kauf einer Immobilie stehen Käufer in Deutschland oft vor der Frage, ob sie eine einfache Grundschuldbestellung oder eine Kaufpreisfinanzierungsgrundschuld wählen sollen. Des Weiteren wird auf den Grundstückskauf eine Grunderwerbsteuer erhoben.
Aus diesem Grund muss der Verkäufer eine Belastungsvollmacht ausstellen. Die Notargebühren, einschließlich der Grundbuchkosten, sind ebenso zu beachten.
Diese lassen sich mithilfe von Notar- und Grundbuchkostenrechner transparent darstellen, sodass wir gemeinsam alle Angaben prüfen und Ihre Kaufnebenkosten genau im Blick behalten können.
Dann findet ein Termin beim Notar statt, in dessen Zuge Sie die Grundschuldbestellungsurkunde unterschreiben. Bei einer Immobilie im Wert von 200.000 € fallen also Grundbuchkosten in Höhe von 3.000 bis 5.000 € an. Dies ist eine häufige Praxis im Zusammenhang mit der Immobilienfinanzierung, um sicherzustellen, dass der Kaufpreis rechtzeitig gezahlt werden kann.
Insbesondere beim Immobilienkauf oder Grundstückskauf ist dies ein wichtiger Schritt, um die Bank abzusichern und die Grundschuld im Grundbuch einzutragen.
Auch nachdem der Kaufvertrag abgeschlossen ist, steht Ihnen Ihr Notar zur Seite, beispielsweise wenn es darum geht, die Grundschuld zu löschen.
Die Gesamtkosten für die Grundschuldbestellung beim Notar setzen sich aus der 1,0-Gebühr des Notars, der 1,0-Grundbuchgebühr, sowie weiteren kleinen Posten wie Abschriften und Auslagen zusammen.
Für diese Dienstleistung werden extra Notarkosten berechnet. Es kann jedoch auch sein, dass die Grundschuld von der Bank höher gewählt wird, damit diese bei einer Zwangsversteigerung dem Wert des Hauses entspricht.
Die Eintragung einer Grundschuld geht mit Kosten einher, die einerseits die Notarkosten, andererseits weitere Grundbuchkosten betreffen.
Auch hierfür ist wieder die einzutragende Grundschuld die Grundlage für die Berechnung. Mithilfe des Grundbuchkostenrechners können Sie die anfallenden Kosten genau nachvollziehen und Teilbeträgen zuordnen.
Dieser Service bietet Ihnen somit mehr Transparenz und Planungssicherheit bei Ihrem Vorhaben – und das über die reinen Notar- und Grundbuchkosten hinaus, etwa bei der Berechnung der Grunderwerbsteuer.
Dieses müssen Sie ausfüllen, unterschreiben und an den Notar weitergeben.
Eine Grundschuld eintragen zu lassen, ohne einen Notar damit zu beauftragen, ist in der Regel nicht möglich.
Hier sind alle Angaben transparent aufgezeigt und Sie wissen genau, welche Gebühren beim Immobilienkauf auf Sie zukommen.
Im Gegensatz zur Grundschuldeintragung steht bei dieser Form der Beurkundung nicht die Bank, sondern der Käufer im Vordergrund. Dazu gehören unter anderem die Grunderwerbssteuer sowie gegebenenfalls eine Maklerprovision.
Außerdem fallen für die nötige Grundschuldeintragung Kosten an.
Für die Eintragung der neuen Bank können Sie den alten Grundbucheintrag entweder löschen und die neue Bank eintragen lassen oder Sie veranlassen eine Grundschuldübertragung. Im Anschluss benötigt der Notar eine Belastungsvollmacht vom Verkäufer. Die Kosten hierfür können Sie mit dem Grundbuchkostenrechner exakt ermitteln.
Nach seinem Referendariat am OLG Celle erwarb er in Dublin seinen Master of Laws (LL.